Online-Durchsicht weitaus angenehmer? - Online-Durchsuchung plus Online-Durchsic…
Februar 26th, 2008
Zitat aus dem Artikel:
Die Online-Durchsicht ist für Graf das Pendant zur Hausdurchsuchung
und obendrein eine akzeptable Maßnahme: “Ich persönlich würde eine
Online-Durchsicht als weitaus angenehmer empfinden als wenn morgens
um acht Uhr mein Computer herausgetragen wird.”
Mein lieber Herr Graf,
ich würde es in jedem Fall erst mal als äußerst unangenehm empfinden,
wenn sich unser Staat für den Inhalt meiner Festplatten zu
interessieren beginnt. Und ich würde hier auf jeden Fall die Variante
“Computer heraustragen” favorisieren, denn diese Maßnahme dürfte im
allgemeinen von mir nicht unbemerkt bleiben. Eine heimliche
“Durchsicht” hingegen könnte völlig unbemerkt stattfinden und mir so
meine Privatspähre rauben.
Aber immerhin weiß ich jetzt dank ihres Arguments warum der Staat die
Steuern gleich einkassiert bevor das Nettogehalt auf das Konto kommt.
Das empfindet der Steuerzahler bestimmt als weitaus angenehmer wie
wenn jeden Monat der Steuereintreiber persönlich vorbeikäme um die
Steuern in Bargeld einzutreiben.
Es geht hier nicht um “angenehm” oder “unangenehm”. Wenn ausreichend
Verdachtsmomente gegen jemanden vorliegen, dann darf man meinethalben
durchaus auch zu “unangenehmen” Maßnahmen wie das Heraustragen eines
Computers greifen. Wenn keine ausreichenden Verdachtsmomente
vorliegen, dann hat man gefälligst auch keine Maßnahmen zu ergreifen.
Man stelle sich nur mal vor, es gäbe tatsächlich diese
“Röntgenbrillen” bei denen man den Leuten durch die Wäsche auf die
Haut gucken kann. Natürlich wäre das weitaus angenehmer wenn man so
“gefilzt” wird als wenn man irgendwo einen Sriptease wegen
Leibesvisitation machen muß. Aber ich denke die Leute wären nicht
froh darüber weil sie eben nicht wissen, ob die Brille des Herrn
Ermittlers eine normale Sehhilfe ist oder eben das Filzgerät.
Interessant ist auch der folgende Abschnitt:
“Den Argumenten, dass mit Linux-Boot-CDs, getrennten Rechnern und
Verschlüsselung jeder Trojaner ausgekontert werden kann, begegnete
Graf mit Erzählungen aus der Praxis, in der Täter ihre E-Mail trotz
klarer Anweisung nicht verschlüsselten.”
Wie habe ich das zu verstehen? “Wir wissen zwar, daß mögliche
Gegenmaßnahmen existieren, aber die Täter sind ja so doof, die
kriegen nicht mal eine Verschlüsselung auf die Reihe. Deshalb ist die
Maßnahme Online-Durchsuchung sinnvoll?” Mein Gott, wenn ich mir
angucke wie doof unsere Politiker sind und wie wenig die auf die
Reihe bekommen, dann könnte ich damit auch die sofortige Anwendung
von Artikel 20 Abs. 4 GG begründen.
Wie soll es weitergehen? Bin ich automatisch ein Nicht-Täter weil ich
klug genug bin solche Sachen wie Mail-Verschlüsselung gebacken zu
bekommen? Oder werde ich zum Tatverdächtigen weil ich genau das tue
und das ja nur die tun, die etwas zu verbergen haben? Muß ich hier
auch bald 5 Jahre einsitzen weil die Frage nach meinem Private-Key
immer zu akuten Anfällen von Gedächtnisverlust führt?
Im Englischen gibt es einen schönen Spruch: “If you outlaw privacy
only the outlawss will have privacy.”
Na ja, spätestens seit der Einführung der Gesetze für die Hackertools
bin ich eh ein Outlaw.



