Re: Mail an T-Online - T-Online geht weiter gegen Verbot der IP…
März 18th, 2008
> “Hiermit bitte ich um die Löschung der Einwahlzeiten, dem
> übertragenen Datenvolumen sowie der mir zugewiesenen IP-Adresse für
> alle meine vergangenen und zukünftigen Verbindungen jeweils
> unverzüglich nach der Beendigung der Verbindung.
>
> Ich beziehe mich auf das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts
> Darmstadt (Az. 25 S 118/2005), in der Herr Holger Voss die Löschung
> seiner Daten erwirkt hat.
Das Urteil hat mir Recht gegeben, was IP-Adressen und Datenvolumen
angeht. Das Urteil hat mir aber _nicht_ Recht gegeben, was die
Verbindungszeiten angeht.
Ich habe (dummerweise) pauschal gefordert, dass T-Online meine
Internetverbindungszeiten nicht speichern darf.
Daher haben die Gerichte _nicht geprüft_, ob T-Online meine
Internetverbindungszeiten bei solchen Verbindungen speichern darf,
die vom Flatrate-Tarif abgedeckt sind.
Mein allgemein gehaltener Antrag, keine Internetverbindungszeiten zu
protokollieren, wurden jedenfalls abgewiesen.
.
Wenn du dich auf o. g. Urteil beziehst, solltest du also die
Verbindungszeiten außen vor lassen oder genauer erläutern, wo du den
Zusammenhang zu dem Urteil siehst.
Schönen Gruß
Holger



