Re: Wie ist es mit dem Jugendschutz?? - T-Online startet Online-Shop für PC-Spie…
April 18th, 2008
onlinet es bei “gameload” einen wirksamen Jugendschutz für unter 16 (bzw
> ggf unter 18jährige), wie er von anderen Seiten verlangt wird oder
> kann man diesen ebenfalls (fall es überhaupt einen geben sollte) mit
> den Personalausweisdaten von Uschi Glas umgehen!?
Ja natürlich! Nennt sich AVS! T-Online bietet ja auch auf den Video
Seiten auch Hardcore Streifen (Gina Wild und Co) zum direkten
anschauen an, oder Actionfilme ab 18.
Von daher denke ich einmal T-Online wäre in der Lage Spiele
anzubieten die im Handel nicht kaufbar sind, weil T-Online
gewährleisten kann das nur Personen über 18 diese Spiele spielen. Ich
fände es auch okay, wenn bei jedem Start eines solches Spieles dieser
AVS Vorgang durchgeführt werden müsste.
Ein Erwachsener kann auch in die Videothek gehen und einen ab19 Film
einem 14jährigen zum Anschauen geben, genauso kann man die AVS
Kennung an einen Minderjährigen weitergeben. Aber das ist ja nicht
das Problem von T-Online.



