Formen des Online-Protestes - War die Online-Demo gegen Lufthansa ein …
Mai 24th, 2008
onlinenen Augen lässt sich eine dDoS-Attacke nicht mit einer
friedlichen Demonstration in der realen Welt vergleichen. Eine
dDoS-Attacke erzeugt in erster Linie Schaden und erst in zweiter Linie
Aufmerksamkeit für die Sache.
Protestaktionen im Netz müssen imho anders ablaufen, wenn sie das
virtuelle Gegenstück zu einer friedlichen Kundgebung sein wollen.
Möglich und legal sind eigene Websites auf denen zu friedlichen
Aktionen im real-life aufgerufen wird. Natürlich muss den Betreibern
solcher Seitendie gleichen Rechte eingeräumt werden die Demonstranten
im wirklichen Leben auch haben:
-ihren Gegner beim (Marken)Namen zu nennen (auch im Domainnamen!)
-seine Symbole verfremdet wierderzugeben
Denn nach einer echten Demo wurde bisher noch keinem wegen seiner
Transparente ein Markenrechtsprozess gemacht.
Bei Protestseiten im Netz ist dies leider üblich:
Die Fälle oil-of-elf.de oder jeboycottedanone.com zeigen das die
Rechtspechung sowohl in Deutschland als auch in Frankreich leider zu
sehr auf Seiten der Konzerne ist.
Solchen Aktionen muss mehr Freiheit zugestanden werden und nicht
irgendwelchen Hacker-Aktionen. Die freie Meinungsäuserung darf nicht
mit dem Markenrecht eingeschränkt werden, dann klappts auch mit dem
Demonstrieren im Netz.
mfg caligula



