Re: Benachteiligung von Online-Shops - Online-Tool erstellt gesetzeskonformes W…
Mai 24th, 2008
onlinehö.
Mach doch den Anfang. Sofern nicht rechtlich geschützt, würde ich den
kompletten Text des BGB so platzieren, das der Kunde beim Einkauf
zwischen Warenkorb und Kasse diesen Text lesen muss.
Um sicherzugehen, das er das auch gemacht hat, werden zufällige
Fragen zum Text gestellt - je 5 pro Kunde. Beantwortet er die Fragen
falsch, gibts kein Geschäft.
Aber andererseits:
Die Geschäfte benachteiligen sich doch selber. Das BGB als Grundlage
für ein Geschäft ist für den Kunden im allgemeinen vorteilhafter als
AGBs.
Also nur eine selbstbenachteiligung.
Jedoch:
Ein Impressum gehört zum guten Ton. Jedoch denke ich, das hier nicht
ein solches “Geschiss” gemacht werden sollte. Ein kurzes Mail an den
Betreiber, das sein Impressum fehlt oder unvollständig ist genügt
vollkommen.
Die Möglichkeit jeden armen Wicht eine Abmahnung zu schicken ist für
mich nicht nachvollziehbar und sollte mal durch ein entsprechendes
Gericht geprüft werden.
Wenn mich irgendein Parasit irgendwann einmal ohne Vorwarnung wegen
so einen Mist abmahnen sollte, kann er sich auf jeden Fall auf einen
Prozess gefasst machen - freiwillig zahle ich nichts.
Gruß
OxnoxO



