Re: Einfach mal sachlich bleiben! - Online-Durchsuchung plus Online-Durchsic…
Juni 26th, 2008
> Fakt ist doch, dass jährlich nur ca. 10-15 Online-Durchsuchungen
> geplant sind. AUsschließlich (!) bei sehr schweren Straftaten. Also
> bei Islamfaschisten und Kinderschändern.
Vom Strafmass ist der reine Besitz von kinderpornografisch Material
eben nicht als Schwere Straftat zu bewerten. Und gerade diese
Sammlungen würden die Ermittler hauptsächlich finden.
> Dabie wird durch Gesetze ganz genau festgelegt, wer wann wen wieso
> (Online-)Durchsuchen darf. Zusätzlich muss jeder Einzelfall von einem
> Staatsanwalt genehmigt werden.
Richtervorbehalt bedarf eines Richters, nicht eines Staatsanwaltes.
Aber das sind bestimmt in deinen und in Schäubles Augen nur
Wortklaubereien.
Und gerade den Richtervorbehalt sowie die Mitteilungspflicht gegen
über dem Verdächtigen wollen die feinen Überwacher ja raus haben aus
den Gesetzen.
Aber hier sieht man mal wieder, das jeder so liest, wie es seiner
Meinung in den Kram passt. Da nehm ich mich nicht aus, aber dich
schliesse ich auch mit ein.
remember, remember



