Bürgerfeind Nr. 1 -> T-Online - T-Online darf Flatrate-IP-Nummern speich…
August 27th, 2008
Ich muß mit Bestürzen feststellen, daß die T-Online und damit auch
die DTAG in Deutschland der Bürgerfeind Nr. 1 sind.
Das Regierungspräsidium Darmstadt kommt als nächstes. Diese Behörde
ist Bürgerfeind Nr. 2.
Warum darf sich eigentlich eine Behörde “Regierungs-” irgendwas
nennen, das allein ist schon ein Gipfel der Unverschämtheit,
schließlich wurde die nicht vom Volk gewählt.
Ich kann mich vor so viel Unverfrorenheit kaum noch einkriegen.
Eigentlich sollte sich der Verfassungsschutz mit der Behörde
befassen, oder das BKA. Schaut ja so aus, als seien da Gelder
geflossen, was ja in der Gegend nicht unüblich scheint …..
Ich werde jetzt erstmal eine Auskunft zur Datenspeicherung von
T-Online verlangen. Wenn die da irgendwas nutzloses speichern, dann
werde ich versuchen was ich tun kann.
Außerdem werde ich ggf. den Provider wechseln. Ob die anderen es
nicht genau so machen ist natürlich fraglich.
Im Prinzip wollen sie ja einfach nur die Ermittlungsbehörden oder
andere Dritte mit den Daten versorgen können. Diese ganze
Schwachsinnsspeicherung, insbesondere der IP dient doch in überhaupt
keinem Fall für die Abrechnung, egal ob flatrate oder nicht.
Das die T-Online konsequent das TDDSG mißachtet und dabei ungestraft
bleibt paßt irgendwie zu den 470 000 jährlich illegal abgehörten
Personen über Telefon.
Die vielen illegalen Hausdurchsuchungen ohne Dursuchungsbefehl (in
BRD nicht notwendig) seinen hier nur am Rande erwähnt.
Wenn man der Regierung irgendetwas erlaubt, und zum Schutz vor
Mißbrauch mit Einschränkungen versieht, dann sieht es in der Praxis
immer so aus:
Es wird massiv Mißbrauch getrieben und die wichtigen Einschränkungen
gelten quasi nicht. DAS IST KEIN RECHTSSTAAT MEHR !
Der Rechtsstaat in Deutschland existiert also nur rein virtuell !



